Pension da Luca
Restaurant-Pizzabringdienst
Inh. Luca Tanisman
Am Weiherfeld 1
30855 Langenhagen
Telefon: 0511 - 5 193 192
Email: info(a)da-luca.eu
Verantwortlich i.S. des §6 des Staatsvertrages über Mediendienste: Luca Tanisman
Irrtümer & Änderungen vorbehalten.
Verwendung und Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung.
Aufsichtsbehörde: Gewerbeaufsichtsamt der Region Hannover
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für da Luca
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und des Gasthauses da Luca. Die AGB gelten von Ihnen mit Ihrer Buchung als anerkannt.
2. Auf Beherbergungsverträge ist neben den §§ 70 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das allgemeine Schuldrecht des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Sie Zimmer oder sonstige Leistungen per Mail, Fax, Brief und Telefon bestellt haben und diese zugesagt sind. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
4. Kurzfristige mündliche oder telefonische Bestellungen für das aktuelle Datum sind möglich und ebenfalls für beide Seiten bindend.
5. Die Reservierungsdaten zwischen Gast und dem Gasthaus da Luca sind bindend.
6. Sofern nicht anders vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 11 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist das Gasthaus da Luca bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Ansonsten gilt das Zimmer ab 11 Uhr für eine weitere Nacht als gebucht.
7. Das Gasthaus da Luca hält die Zimmer am Anreisetag bis 18 Uhr frei. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte sich der Gast persönlich, telefonisch oder anderweitig gemeldet haben. Das Gasthaus da Luca ist berechtigt die Zimmer ab 18 Uhr zu vergeben, um Leerstand zu vermeiden.
8. Der Gast verpflichtet sich, am Anreisetag eine Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Dies ist für eine korrekte Rechnungsstellung unabdingbar.
9. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: für eine Stornierung zwischen dem 30. und dem 21.Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum 10% der bestellten Leistungen, ab 20 Tage bis 10 Tage vorher: 30%, ab 9 Tage bis 3 Tage vorher: 50%, ab 2 Tage vorher, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch des jeweiligen Arrangements oder Pauschalangebots: 80%. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gasthaus da Luca die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Gasthaus da Luca entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
10. Die voraussichtlichen Übernachtungen sind am Anreisetag in bar zu bezahlen. Ab 3 Übernachtungen sind Teilrechnungen möglich. Kartenzahlungen sind leider nicht möglich.
11. Der Gast haftet gegenüber dem Gasthaus da Luca für die von ihm verursachten Schäden.
12. Benutzt ein Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht das Gasthaus da Luca ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das gleiche gilt, falls ein Gast ohne Zustimmung des Gasthauses da Luca in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen, In diesen Fällen steht dem Gasthaus da Luca der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
13. Das Gasthaus da Luca haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
14. Das Gasthaus da Luca haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Gelände des Gasthauses abgestellt werden.
15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Gasthauses, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
